1.1 Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2.1 Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträgeüber Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durchden Auftraggeber zustande.
2.2 Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nurdann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2.3 Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerieoder Druck werden individuell vereinbart.
2.4 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassungsowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
2.5 Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung dieausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an denAufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbartwurde.
2.6 Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nichtausgeschlossen wurden.
3.1 Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizensierten Fotos ein.
3.2 Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderesvereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nichtübertragbares Nutzungsrecht.
3.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber derlizensierten Fotos genannt zu werden.
4.1 Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
4.2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.
4.3 Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wirddieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf dievereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
4.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigenZahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eineNutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.
5.1 Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
5.2 Der Fotograf haftet dafür, dass die lizensierten Stock-Fotos keine Rechte Dritterverletzen.
6.1 Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.
6.2 Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenenInformationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung -nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
7.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichtsanderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernisgilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
7.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
7.3 Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Rechtder Bundesrepublik Deutschland.
7.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.